AGB’S
Formblatt zur Information des Reisenden über eine Pauschalreise gemäß § 651a BGB
Die von uns angebotene Kombination von Reiseleistungen stellt eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 dar.
Daher stehen Ihnen sämtliche EU-Rechte zu, die für Pauschalreisen gelten.
SAFE SPACE (Julia Haupenthal)und Hanna Bellmann übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet
12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Allgemeine Reisebedingungen des SAFE SPACE e.K
1. Unsere Stellung als Vermittler von Flughafentransferleistungen
1.1 Unsere Reiseleistungen beinhalten nicht den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Soweit in der Reiseausschreibung der Transfer nicht ausdrücklich als Bestandteil unserer angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bieten wir den Flughafentransfer nicht als eigene Leistung, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
1.2 Die Vermittlerstellung verpflichtet uns insbesondere:
a) Wir weisen beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf unsere Vermittlerstellung unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hin.
b) Wir weisen den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise aus.
c) Wir erteilen dir eine den vorstehenden Angaben entsprechende Reisebestätigung, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.
1.3 Unsere Haftung aus dem Vermittlungsvertrag bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit deiner Buchung über unser Onlineportal bietest du uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung auf unserer Website und die ergänzenden Informationen, die wir für die jeweilige Reise erteilen, soweit diese bei der Buchung vorliegen. Dir wird der Eingang Deiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung Deiner Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Deiner Buchungsangaben. Wir sind vielmehr frei in der Entscheidung, Dein Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.
Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachdem Du die Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ vorgenommen hast durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung bei Dir am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang Deiner Buchung nach b) bedarf, soweit Dir die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Du diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Wir wird Dir zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
2.2 Das Mindestalter für die Teilnahme an den von uns angebotenen Reisen beträgt 18 Jahre.
2.3 Buchst du die Reise für mehrere in deiner Buchung aufgeführten Personen, stehst du für alle Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie für deine eigenen ein, wenn du eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.
2.4 Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von dir gebuchten Reiseleistungen. Weichen die Angaben in unserer Reisebestätigung von deiner Buchung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unseren vorvertraglichen Informationspflichten nachgekommen sind und du innerhalb der zehntägigen Bindungsfrist die Annahme des neuen Angebots durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärst.
2.5 Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3-5, 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2.6 Wir weisen dich darauf hin, dass Dir gem. §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (§ 312c BGB) abgeschlossen werden (z.B. über Telefon, E-Mail, Onlinedienste), kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
3 Zahlungsinformationen
3.1 Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Dir der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10.2 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei einer Buchung ab dem 28. Tag vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig
3.2. Leistet Du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Deinerseits besteht, und hast Du den Zahlungsverzug zu vertreten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Dich mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
3.3 Alle Zahlungen müssen an SAFE SPACE (ihn. Julia Haupenthal) getätigt werden.
3.4 Es wird eine Verarbeitungsgebühr in Höhe von 50€ verlangt, sollte die Buchung storniert werden innerhalb der frist.
4. Besondere Hinweise für die Beherbergung vor Ort
4.1 Die Unterkunft darf nur von den in der Reisebestätigung aufgeführten erwachsenen Personen bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Zimmerschlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für eventuelle Schäden oder vor Ort zu zahlenden Sonderleistungen verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgen, wenn die Unterkunft bei Beendigung des Aufenthaltes in dem Zustand, in dem sie dir übergeben wurde, zurückgelassen wird.
4.2 Wir werden uns bemühen, deinem Wunsch nach nicht ausgeschriebenen Sonderleistungen (z.B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage) nach Möglichkeit zu entsprechen. Soweit Sonderleistungen gewünscht werden, deren Gewährung mit einem Kostenaufwand verbunden ist, sind die Kosten nicht im Reisepreis eingeschlossen und, sofern in der Reiseausschreibung oder der Reisebestätigung nichts anderes erwähnt ist, unmittelbar vor Ort zu bezahlen.
4.3 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Reiseausschreibung dies ausdrücklich zulässt.
5 Betreuung vor Ort
Während deines Reiseaufenthalts wirst du von uns vor Ort,betreut. Wir empfangen dich bei deiner Ankunft und stehen dir in allen Angelegenheiten betreffend deine Reise als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir sind insbesondere auch beauftragt, dir gem. § 651q BGB Beistand zu leisten, wenn du dich in Schwierigkeiten befindest. Die für eine Kontaktaufnahme notwendigen Informationen (u.a. Telefonnummern) findest du in der Reisebestätigung.
6 Leistungsänderungen
6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags sind uns nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.2 Wir sind verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu informieren. Gegebenenfalls werden wir dir bei einer auch nur unerheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
6.3 Können wir dir die Reise wegen eines nach Vertragsschluss eigetretenen Umstands nur unter erheblicher Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von deinen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, verschaffen, bist du berechtigt, innerhalb einer von uns mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir dir eine solche Reise angeboten haben. Du hast die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn du nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf haben wir dich in der Erklärung gem. Ziffer 6.2 hinzuweisen.
6.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen uns für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, wird dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB erstattet.
7. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden erhoben, elektronisch gespeichert, verarbeitet und an Dritte (z.B. Leistungsträger wie den Betreiber der Beherbergung) übermittelt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Weitere Informationen zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung
8 Ersatzperson
8.1 8.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kannst du auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein erwachsener Dritter in deine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten an deine Stelle widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an deine Stelle, sind wir berechtigt, Erstattung von Mehrkosten (z.B. Verwaltungs-, Telefon- und Portokosten) zu verlangen, soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Darüber hinaus können wir auch solch Mehrkosten erstattet verlangen, die daraus resultieren, dass ein Vertrag, den wir mit einem Leistungsträger (z.B. Vermieter der Unterkunft vor Ort) zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Reisevertrag geschlossen haben, nicht auf einen Dritten übertragbar ist, weshalb wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Reisevertrag zugunsten des Dritten einen neuen Vertrag – auch zu einem höheren Preis – mit dem jeweiligen Leistungsträger abschließen müssen. Wir haben dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dir unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften du und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
9 Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.
10 Haftungsbeschränkung
10. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss
10.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB).
10.2 Haftung für Sachschäden
Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche wegen Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651p Abs. 2 BGB).
10.3 Haftung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind (§ 651b BGB).
10.4 Haftung für Sport- und Freizeitaktivitäten
Die Teilnahme an angebotenen Sport- und Freizeitaktivitäten (z. B. Yoga, Surfen, Wandern, Schwimmen, Tauchen, Pilates, Coaching, Massagen) erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich in einem gesundheitlich geeigneten Zustand befindet und keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die die Teilnahme gefährden könnten. Wir haften nicht für Unfälle oder Schäden, die bei der Teilnahme an solchen Aktivitäten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.
10.5 Haftung für vermittelte Leistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Veranstaltungen), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind (§ 651c BGB).
10.6 Haftungsausschluss für gesundheitliche Risiken
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet und keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, die die Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten wie Yoga, Surfen oder anderen sportlichen Betätigungen gefährden könnten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, SAFE SPACE (Julia Haupenthal) und Hanna Bellmann vorab über bestehende gesundheitliche Probleme wie Allergien, Unverträglichkeiten, Herzprobleme oder andere Erkrankungen, die die Teilnahme beeinflussen könnten, zu informieren. Für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die während oder nach dem Aufenthalt bzw. durch die Teilnahme an den Aktivitäten auftreten, übernehmen SAFE SPACE (Julia Haupenthal) und Hanna Bellmann keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, und der Teilnehmer ist verpflichtet, sich gegebenenfalls vorab ärztlich beraten zu lassen.
10.7 Keine Haftung für körperliche Schäden und Verletzungen
SAFE SPACE (Julia Haupenthal) und Hanna Bellmann übernehmen keinerlei Haftung für körperliche Schäden, Verletzungen oder Krankheiten, die während des Aufenthalts oder im Zusammenhang mit den angebotenen Aktivitäten auftreten. Dies gilt auch für optionale Aktivitäten, die nicht explizit Teil der Pauschalreise sind.
10.8 Freiwillige Teilnahme und Eigenverantwortung
Die Teilnahme an allen angebotenen Aktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine Eignung für die jeweilige Aktivität zu prüfen und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen. SAFE SPACE (Julia Haupenthal) und Hanna Bellmann übernehmen keine Haftung für Verletzungen, Erkrankungen oder sonstige physische oder psychische Probleme, die während oder nach der Reise auftreten.
11 Rücktritt und Kündigung durch den SAFE SPACE e.K
11.1 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch dich nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn du dich in einem solchen Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen einschließlich eventueller Erstattungen durch die jeweiligen Leistungsträger.
11.2 Wir können bei Nichterreichen der in den vorvertraglichen Informationen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, die nach Zugang der Reisebestätigung Bestandteil des Reisevertrags wird, bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss dir auch unsere Rücktrittserklärung zugegangen sein. Wir informieren dich selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dir umgehend zugeleitet. Du erhältst den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang unserer Rücktrittserklärung zurück.
11.3 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind; in diesem Fall haben wir dir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Den gezahlten Reisepreis werden wir entsprechend Ziffer 11.2 Satz 3 erstatten.
12 Abhilfe, Minderung, Mängelanzeige, Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kannst du formlos Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist an uns oder unsere Partner vor Ort zu richten. Abhilfe kann von uns nur verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
12.2 Du kannst ferner eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und du es nicht schuldhaft unterlassen hast, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, treten die Rechtsfolgen der Minderung erst ab dem Zeitpunkt der verspäteten Anzeige ein. Unsere Partner vor Ort sind damit beauftragt, deine Mängelanzeigen entgegenzunehmen.
12.3 Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen können, kannst du weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Die Minderung ist darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn du den Mangel selbst herbeigeführt oder ein zumutbares Abhilfeangebot grundlos abgelehnt hast oder den Mangel bei Vertragsschluss kanntest und den Mangel sodann unverzüglich anzeigst.
12.4 Ist deine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis im Umfang der erbrachten Reiseleistungen. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen werden von uns erstattet.
13 Surf und Yogakurse; Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Surfkursen
13.1 Yoga- und Surfunterricht erfolgen in englischer oder deutscher Sprache.
13.2 Soweit Surfunterricht Bestandteil der von uns angebotenen Reise ist, weisen wir dich darauf hin, dass die Teilnahme am Surfunterricht körperliche Fitness erfordert und daher für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Die Surfkurse erfolgen unter Leitung eines Instruktors oder einer ähnlich qualifizierten Person. Die Teilnahme an Surfkursen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Teilnehmers.
14. Mitwirkungspflicht
Du bist verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
15. Verjährung
Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche und Gestaltungsrechte verjähren in zwei Jahren. Die Ansprüche sind uns gegenüber geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Reisevertrag nach endet. Das Vorstehende gilt auch für den nach einer Kündigung bzw. einer Minderung ggf. entstehende Rückforderungsanspruch (§§ 651l Abs. 2 Satz 2, § 651m Abs. 2 Satz 1 BGB).
16. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung
16.1 Safe Space e.K. (Inh. Julia Haupenthal) nimmt derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU-Kommission unter [http://ec.europa.eu/consumers/odr/](http://ec.europa.eu/consumers/odr/) bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht genutzt werden.
16.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Safe Space e.K. (Inh. Julia Haupenthal) ausschließlich an ihrem Sitz in Saarbrücken verklagen.
16.3 Für Klagen von Safe Space e.K. (Inh. Julia Haupenthal) gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Safe Space e.K. (Inh. Julia Haupenthal) in Saarbrücken vereinbart.
16.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Safe Space e.K. (Inh. Julia Haupenthal) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Reisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.
17 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
17.1 Wir werden dich über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
17.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften bist du selbst verantwortlich.
Reiseveranstalter ist:
SAFE SPACE e.K Pastor-Henseler-Straße
66839 Schmelz, Deutschland Vertreten durch: Julia Haupenthal Kontakt: E-Mail: contact@safespace-official.com Umsatzsteuer-ID: DE350298448